


Wenn Sie bisher Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin waren, ändert sich für Sie einiges. Künftig sind Sie für alle Belange selbst verantwortlich. Die Steuern werden nicht mehr automatisch abgezogen und auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Es sind Anträge zu stellen, Ansprüche zu klären und geschäftliche und private Risiken abzuwägen. Sie müssen Ihre eigene Tätigkeit nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und kontrollieren.
In unseren Filialdirektionen hält man für Sie einen Ratgeber bereit. Er dient als kleines Nachschlagewerk. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und er kann die Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern in den Filialdirektionen nur unterstützen, nicht ersetzen.